Die Wahrheit kommt nach Mannheim -
Prozeß gegen Sylvia Stolz

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Sylvia Stolz verteidigt das Deutsche Volk.

Das Deutsche Volk verteidigt Sylvia Stolz

 

 

Die Völker begehren auf gegen die Jüdische Weltherrschaft .  Deren weltanschauliches Fundament, die Holocaustreligion, erliegt dem historischen Revisionismus . Die Auschwitzlüge ist geplatzt. Die Täuschung verfehlt  ihre Wirkung. Nur nackte Gewalt  hält die Juden noch am Ruder. Doch diese ist unvereinbar mit dem Wesen der Talmudischen Herrschaft, die nur im Scheine des Rechts gedeihen kann.

Im Deutschen Reich geht die Rechtsanwältin Sylvia Stolz aus Ebersberg bei München mutig den Weg des Aufstandes der Deutschen gegen die Jüdische Fremdherrschaft und für die Wiederherstellung der Ehre des Deutschen Volkes.

In Italien tobt seit Monaten via Internet eine - unisono von “rechts“ bis „links“ befeuerte – „haßerfüllte“ Debatte um die Jüdische Meinungsdiktatur.

Die Zeit des Wegduckens geht jetzt überall dem Ende entgegen.

Sylvia Stolz hat es gewagt! Als Verteidigerin von Ernst Zündel und Germar Rudolf, den weltweit bekanntesten Deutschen Revisionisten, hat sie ihre Verteidigungsstrategie auf der These aufgebaut, daß ihre Mandanten nicht wegen „Leugnung“ des Holocausts (§ 130 Absatz 3 StGB) verurteilt werden könnten, weil die Bezugstat – der Holocaust – angesichts neuerer und neuester Forschungsergebnisse nicht länger als eine offenkundige zeitgeschichtliche Tatsache gelten könne, also erst noch in einem förmlichen Beweisverfahren mit den allein zulässigen Beweismitteln bewiesen werden müßte.

Sie war und ist sich dabei bewußt, daß sie selbst – wie vordem die Rechtsanwälte Ludwig Bock (Mannheim), Jürgen Rieger (Hamburg), Stefan Böhmer (Erlangen) und Horst Mahler (jetzt Ebersberg) - wegen dieser Verteidigungslinie als „Holocaustleugnerin“ angeklagt werden würde.

Als im Zündel-Prozeß Ulrich Meinerzhagen, der Strafkammervorsitzende,  erkannte, daß sich Sylvia Stolz durch die seitens des Gerichts offen ausgesprochenen Drohungen nicht einschüchtern ließ, sondern sich anschickte, die angekündigten Beweisanträge zur Erschütterung der Offenkundigkeit des Holocausts – wie es die Strafprozeßordnung vorschreibt - in öffentlicher Verhandlung zu verlesen, ging er dazu über, die Verteidigerin mit Brachialgewalt zum Schweigen zu bringen. Er ordnete an, daß sie ihre Anträge – ohne diese mündlich vorgetragen zu haben – dem Gericht in schriftlicher Form zu übergeben habe. Die Öffentlichkeit sollte den Inhalt der Anträge und die dazugehörige  Begründung nicht erfahren. Als die Anwältin in Wahrnehmung ihres Notwehrrechts gegen die Verfahrenswillkür des Herrn Meinerzhagen dennoch Anträge verlas, betrieb die Strafkammer den Ausschluß der Rechtsanwältin von der Verteidigung. Zur Begründung wurde angeführt, daß durch die verlesenen Anträge und durch die vermeintlichen Störungen der Verhandlung das Strafverfahren gegen Zündel in die Längegezogen würde.  

Als  Sylvia Stolz sich  weigerte, schon vor Eintritt der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses die Verteidigerbank zu räumen, ließ Meinerzhagen sie von Polizeibeamten aus dem Sitzungssaal tragen. Von den starken Armen der mißbrauchten Ordnungshüter in eine liegende Stellung gebracht  und hoch emporgehoben  hallte ihr Ruf über die Köpfe der zahlreich erschienenen Prozeßbeobachter : „Das Deutsche Volk erhebt sich!“ Ein einmaliger Vorgang.

Den Holocaustern schwimmen die Felle davon. Auch aus Italien sind ganz neue Töne zu hören: die Jüdische Gemeinschaft – so heißt es - verkörpere den wahren Faschismus unserer Zeit.  Anlaß war die von pro-jüdischen „Demonstranten“ ausgeübte körperliche Gewalt zur Verhinderung eines Gastvortrages des Französischen Zeitgeschichtsforschers Prof. Dr. Robert Faurisson über seine Forschungsergebnisse bezüglich der behaupteten Vergasung von Juden im Konzentrationslager Auschwitz, zu dem die Universität von Teramo eingeladen hatte. Prof. Faurisson ist der profilierteste Wissenschaftler an der Front der Kämpfer gegen jene Geschichtslügen, die die Jüdische Weltherrschaft  gegen jegliche Infragestellung absichern sollen.

Der Initiator der Einladung war Prof. Claudio Moffa, der ehemals der als „linksextrem“ eingestuften italienischen Kampforganisation „Lotta Continua“ („Der fortgesetzte Kampf“) zuzurechnen war. Die Erregung der Italienischen Öffentlichkeit über diesen Vorfall ist derart heftig, daß sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung veranlaßt sah, darüber zu berichten. In ihrer Ausgabe vom 31. August 2007 war auf Seite 38 zu lesen:

„Der Initiator des ganzen Spektakels ließ sich dadurch jedoch keineswegs beirren. Er beharrte auf der Einladung Faurissons, berief sich auf die in der Verfassung garantierte Wissenschaftsfreiheit und sammelte seinerseits Unterschriften. Es bedurfte des Eingreifens des Universitätsrektors, der schließlich einen Auftritt des Franzosen in der Universität verbot. Moffa wich daraufhin mit seinem Gast in ein Hotel aus. Hier kam es bei einer Pressekonferenz zu handgreiflichen Auseinandersetzungen mit einer Gruppe von Demonstranten, der Vortrag konnte nicht stattfinden. Moffa stilisierte sich daraufhin zum politischen Märtyrer. Er sprach von einem „schweren Angriff auf die Meinungsfreiheit von Seiten der jüdischen Gemeinschaft“ in Italien und behauptete am Ende, daß diese und ihre „unkritischen Unterstützer“ der „wahre Faschismus unserer Zeit“ seien.

Mit diesem nicht mehr kaschierten antisemitischen Ausfall fand er im Internet den größten Beifall. Hunderte von Zuschriften meist kaum noch zu unterscheidender linker und rechter Claqueure polemisierten gegen „zionistische Gangs“ und angebliche jüdische Aggressoren, welche die freie Meinungsäußerung systematisch behinderten. Ein ganzer antisemitischer Chatroom ist hier entstanden, in dem auch nach Monaten immer noch haßerfüllt diskutiert wird.

Es ist dies der pseudointellektuelle Untergrund, der den Antizionismus heute in Italien mehr und mehr veralltäglicht und die Grenzen zum genuinen Antisemitismus verschwimmen läßt. Das findet nicht nur auf der politischen Rechten Anklang, auch linke Zeitungen wie „Il Manifesto“ und „Liberazione“ verweigerten Brunello Mantelli bezeichnenderweise ihre Unterstützung, als dieser sie für seine Kampagne gegen die Einladung Faurissons an die Universität Teramo zu gewinnen suchte.“

Die Holocauster haben die Gefahr erkannt, die ihnen von den Revisionisten droht, jetzt da von Germar Rudolf die Forschungsergebnisse der Revisionisten übersichtlich in Buchform („Vorlesungen über den Holocaust“) einer interessierten Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht sind und eine Bewegung (Einzelheiten unter www.voelkische-reichsbewegung.org) im Entstehen begriffen ist, die die angeschlagene „Offenkundigkeit des Holocausts“  politisiert  mit dem Willen, das Joch der Geschichtslügen, welches dem Deutschen Volke von den Siegern des Zweiten Weltkrieges aufgezwungen wurde, zu zerbrechen.      

Um die Einschüchterung der Verteidiger in Holocaust und anderen politischen Fällen weiterhin wirksam zu erhalten, soll jetzt an Sylvia Stolz ein Exempel statuiert werden. Gegen sie wurde vor dem Landgericht Mannheim wegen ihrer Verteidigigertätigkeit für  Ernst Zündel und Dirk Reinicke Anklage erhoben. Sie soll sich u.a. der Leugnung des Holocausts, der Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Organe, der versuchten Nötigung, der versuchten Strafvereitelung  und der Beleidigung schuldig gemacht haben.

Das geschah am 5. April 2006. Am 26. Februar 2007 schickte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Zündel-Hauptverhandlung und „Tatzeuge“, Staatsanwalt Grossmann, die Anklage gegen Sylvia Stolz hinterher mit dem Antrag auf sofortige Verhängung eines „vorläufigen“ Berufsverbotes.

Dieser Antrag wurde von der zuständigen 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim mit Beschluß vom 30. Juli 2007 zurückgewiesen.

In der Begründung dazu heißt es u.a.:

Der Antrag auf Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gegen die An­geklagte war zurückzuweisen, da auf der Grundlage der vorhandenen Er­kenntnisse nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen wer­den kann, daß derzeit eine konkrete Gefahr für Rechtssuchende und/oder die Rechtspflege besteht, die eine sofortige Unterbindung der weiteren Anwaltstätigkeit erfordert und ein weiteres Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluß des Hauptverfahrens ausschließt.

1. Die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbots setzt zunächst voraus, daß die Angeklagte dringend einer nach § 70 Abs. 1 S. 1 StGB vorausgesetzten rechtswidrigen Tat verdächtig ist und zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß das erkennende Gericht die Voraussetzungen des § 70 Abs. 1 StGB bejahen und es für erforderlich halten wird, ein Berufsverbot anzuordnen, weil die Gesamtwürdigung der Angeklagten und der von ihr begange­nen Taten die Gefahr der Begehung weiterer Taten der in § 70 Abs. 1 S. 1 StGB bezeichneten Art befürchten läßt (Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 132a RN 2).

Diese Voraussetzungen hat die Kammer allein auf Grund der Aktenlage zu prüfen; eigene Ermittlungen kann sie nicht anstellen (vgl. Meyer-Goßner, aa0 RN 7).

Auf der Grundlage der der Kammer vorgelegten Haupt- und Beiakten ist die Angeklagte zwar dringend verdächtig, sich unter grober Verletzung der ihr als Strafverteidigerin obliegenden Pflichten nach Maßgabe der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 26.02.2007 u.a. wiederholt der Volksverhetzung strafbar gemacht zu haben. Zudem besteht nach derzeitiger Erkenntnislage eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß gegen die Angeklag­te im Rahmen des vorliegenden Verfahrens ein zumindest partielles Berufs­verbot verhängt werden wird, sofern sie auch in der bevorstehenden Hauptverhandlung zu erkennen gibt, daß sie unverändert an ihrem im Verfahren gegen den gesondert verfolgten Ernst Zündel mit Schriftsatz vom 10.04.2006 geschilderten Vorhaben festhalten will (dort S. 13), weiterhin im Rahmen ihres Auftretens als Rechtsanwältin in einschlägigen Verfahren „alles - aber wirklich alles - zu tun, um bei Dr. Meinerzhagen [Vorsitzender Richter im Strafverfahren gegen Ernst Zündel und Kollegen Zweifel am Holocaust zu wecken oder besser noch: sie zu überzeugen, daß die Offenkundigkeit des Holocausts von Anfang an nur vorgetäuscht war".

2. Über die Gefährlichkeitsprognose hinaus bedarf es allerdings nach der - in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, 105; 48, 292) aufgestellten Grundsätze zum vorläufigen Berufsverbot für Rechtsanwälte nach § 150 BRAO entwickelten - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe StV 1985, 49; 2002, 147) aufgrund der Intensität und der Wirkungen des Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG der zusätzlichen Feststellung, daß für Rechtssuchende und/oder die Rechtspflege in nächster Zeit eine konkrete Gefahr durch die Fortsetzung der Tätigkeit der Angeklagten mit der Folge besteht, daß eine sofortige Unterbindung der Anwaltstätigkeit erforderlich ist und mit einer Entscheidung nicht mehr bis zur Rechtskraft der Entscheidung abgewartet werden kann (ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; KK-Boujong, StPO, 5. Aufl., § 132a RN 4 m. w. N.).

Die Kammer schließt sich dieser - nicht unbestrittenen - Ansicht an, da sie im Unterschied zu der gegenteiligen Auffassung (BGHSt 28, 84, 86; Meyer­Goßner aa0 RN 3) eine nicht nur aufgrund des Grundrechtsschutzes des Art. 12 GG gebotene, sondern zudem auch hinreichend konkrete Voraussetzung aufstellt, die es erlaubt, über bloße Verhältnismäßigkeitserwägungen hinaus der möglicherweise existenzvernichtenden Wirkung eines vorläufigen Berufsverbots und dem Charakter des bloß summarischen Verfahrens nach § 132a StPO in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen.

Ausreichende Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß von der Angeklagten eine konkrete Gefahr für Rechtssuchende und/oder die Rechtspflege ausgeht, bestehen nach Aktenlage - jedenfalls derzeit - nicht.

Die Kammer hat dabei nicht übersehen, daß sich die Angeklagte in den letzten beiden Jahren weder durch die Einleitung von Ermittlungsverfahren noch durch die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Lüne­burg (vgl. Beiakte StA Mannheim 503 Js 7520/07 - BI. 284) noch durch die Ausschließung als Verteidigerin in dem Verfahren gegen den gesondert Ver­folgten Ernst Zündel von ihrem oben geschilderten Vorhaben hat abbringen lassen. Dies untermauert zwar die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 70 Abs. 1 S. 1 StGB, belegt aber noch nicht in ausreichendem Maße die darüber hinaus erforderliche konkrete Gefahr für Rechtssuchende und/oder die Rechtspflege.

Auf der - wie ausgeführt eingeschränkten - Grundlage der sich aus den Haupt- und Beiakten ergebenden Erkenntnisse, die das Verhalten der Angeklagten bis einschließlich ihres Auftretens als Wahlverteidigerin in der Hauptverhandlung vom 12.02.2007 in dem vor dem Landgericht Mannheim gegen den mittlerweile rechtskräftig verurteilten Germar Rudolf geführten Strafverfahren beschreibt (vgl. Beiakte StA Mannheim - 503 Js 9094/07 - Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt gem. § 154 Abs. 1 StPO), kann die Kammer nicht ausschließen, daß die Angeklagte sowohl durch die Anklageerhebung als auch durch die zwischenzeitlich durch das Landgericht Mann­heim gegen die gesondert verfolgten Ernst Zündel am 15.02.2007 und gegen Germar Rudolf am 15.03.2007 verhängten erheblichen Freiheitsstrafen von 5 Jahren (Ernst Zündel) bzw. 2 Jahren und 6 Monaten (Germar Rudolf) nicht unbeeindruckt geblieben ist und im Hinblick auf die bevorstehende Hauptverhandlung in eigener Sache - wenn auch möglicherweise nur vorübergehend - zurückhaltender geworden ist und nunmehr ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin im Rahmen der ihr obliegenden Pflichten ausübt.

Die Anklageerhebung zum Landgericht sowie die beiden oben genannten Urteile stellen nämlich für die Angeklagte zentrale Einschnitte dar, da ihr - ebenso wie anderen Anhängern revisionistischer Bewegungen - mit der ent­sprechenden Deutlichkeit die Konsequenzen des Festhaltens an ihrer Über­zeugung vor Augen geführt worden sind. Derzeit ist deshalb - jedenfalls nach Aktenlage - nicht auszuschließen, daß allein durch die vorgenannten, zeitnah aufeinanderfolgenden Ereignisse die noch bis Anfang des Jahres 2007 bestehende konkrete Gefahr für Rechtssuchende und/oder die Rechtspflege entfallen ist.

Die Holocauster  geben die Hoffnung nicht auf, daß ihre Drohungen  weiterhin wirken.

Es kommt also jetzt alles darauf an, der mutigen Verteidigerin um des deutschen Volkes willen zur Seite zu stehen, damit der Angriff der Holocaustinquisition auf die freie Advokatur abgeschlagen wird.

Eine Gelegenheit dazu wird sich am Tage des Beginns der Hauptverhandlung gegen Sylvia Stolz vor dem Landgericht Mannheim am 15. November 2007 ergeben.

Wie wird die Holocaustinquisition aussehen, wenn an diesem Tage Hunderte von deutschwilligen Deutschen öffentlich bekennen, gleichfalls wie Sylvia Stolz das Schweigegebot der Judenheit gebrochen zu haben, indem sie unter Vorlage des Versendungsnachweises sich selbst anzeigen, das inkriminierte Werk von Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust“ – www.vho.org/dl/DEU/vuedh.pdf - aus dem Internet auf CD gebrannt und an mindestens je drei (eventuell aus dem Telefonbuch ausgewählte)  Empfänger per Einschreiben Rückschein verschickt zu haben? Das wäre eine ruhmvolle Rettungstat für das Deutsche Volk. Dieses Beispiel der Wenigen  wird auf Viele ermutigend wirken und der  Auftakt sein für den „Tag der Wahrheit“, an dem Zehntausende die Hauptwerke des Revisionismus auf gleiche Weise unter das Volk gebracht haben und sich als Überzeugungstäter für die Verbreitung der geschichtlichen Wahrheit selbst angezeigt haben werden. Je mehr sich an diesem Aufstand gegen die Fremdherrschaft beteiligen, desto geringer ist das Risiko für jeden einzelnen der Feldzugsteilnehmer.

Aber auch diejenigen, die dieses geringe Risiko noch scheuen, können ihren Beitrag zur Befreiung des Deutschen Volkes damit leisten, daß sie am 15. November 2007 in Mannheim deutlich wahrnehmbar für die Abschaffung des Holocaustmaulkorbs (§ 130 Abs. 3 StGB-BRD) eintreten  und diesen Tag als Auftakt einer umfassenden Kampagne zur Beseitigung der fremdherrschaftlichen Strafvorschriften gegen die Bekundung des Willens zur Erhaltung des Deutschen Volkes und für die Wiederherstellung des Heiligen Deutschen Reiches (§§ 130 und 84 bis 86a sowie 89 bis 90b StGB-BRD) würdig und entschlossen begehen.

Es ist uraltes Herrschaftswissen, daß eine Volksbewegung für Wahrheit und Gerechtigkeit in Deutschland mit den Mitteln der Justiz nicht auf Dauer unterdrückt werden kann. Dringt es in das Bewußtsein der Deutschen, daß sie durch Lug und Betrug in Knechtschaft gehalten werden, werden sie sich gegen ihren Bedrücker erheben und das ihnen auferlegte Lügenjoch zerbrechen.

Es geht nicht nur um die Berufs- und Bewegungsfreiheit für Sylvia Stolz, auch nicht nur um die freie Advokatur. Es geht darum, daß unsere Kinder und Kindeskinder nicht länger in einen die Seelen zerstörende Sklaverei geboren werden. Es geht um das Überleben des Deutschen Volkes.

Deutsches Reich am 17. September 2007

 

Prozeßtermine im Verfahren gegen Sylvia Stolz:

Landgericht Mannheim, A1, 68159 Mannheim

 

Donnerstag, 15. November 2007

09:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am:

 

Freitag, 16. November 2007

09:00 Uhr

Montag, 19. November 2007

09:00 Uhr

Montag, 26. November 2007

09:00 Uhr

Dienstag, 27. November 2007

09:00 Uhr

Donnerstag, 29. November 2007

09:00 Uhr

Dienstag, 04. Dezember 2007

09:00 Uhr

Donnerstag, 06. Dezember 2007

09:00 Uhr

Dienstag, 11. Dezember 2007

09:00 Uhr

Mittwoch, 12. Dezember 2007

09:00 Uhr

Freitag, 14. Dezember 2007

09:00 Uhr

Dienstag, 18. Dezember 2007

09:00 Uhr

Donnerstag, 20. Dezember 2007

09:00 Uhr

Dienstag, 08. Januar 2008

09:00 Uhr

Donnerstag, 10. Januar 2008

09:00 Uhr

Dienstag, 15. Januar 2008

09:00 Uhr

Donnerstag, 17. Januar 2008

09:00 Uhr

Dienstag, 22. Januar 2008

09:00 Uhr

Donnerstag, 24. Januar 2008

09:00 Uhr

Dienstag, 29. Januar 2008

09:00 Uhr

 

 

 

Links im Weltnetz:

 

http://www.recht-zur-verteidigung.org/

 

http://voelkische-reichsbewegung.org/

 

Weitere äußerst wichtige Hinweise:

 

01.

Von Nürnberg nach Mannheim
Teil I

02.

Von Nürnberg nach Mannheim
Teil II

03.

Von Nürnberg nach Mannheim
Teil III

04.

Von Nürnberg nach Mannheim
Teil IV

05.

Horst Mahler - Die Wahrheit kommt nach Mannheim

06.

Sylvia Stolz - Die Wahrheit kommt nach Mannheim

07.

Interview mit Horst Mahler im
Prozeß gegen Christian Bärthel

08.

Interview mit Sylvia Stolz im
Prozeß gegen Christian Bärthel

09.

SCHWINDLERS LIST

10.

Ansprache von Horst Mahler an das deutsche
Volk kurz vor Haftantritt

11.

Horst Mahler "Zur Lage der Nation"

12.

Tondokument - Horst Mahler
"Zur Lage der Nation"

13.

Interview mit Udo Voigt anläßlich des Haftantritts von Horst Mahler

14.

Auschwitz - Ein deutsches
Kainsmal

15.

VRBHV - Die frohe Botschaft von Teheran - Holocaustkonferenz vom 11. - 12. Dezember 2006

16.

Holocaustkonferenz in Teheran vom 11. bis 12. Dezember

17.

Thies Christophersen und die Folgen der Auschwitz-Lüge

18.

Ernst Zuendel und David Cole untersuchen Auschwitz

 

 

HINWEIS:

Die Weiterleitung an Kameraden,
Freunde und Bekannte ist ausdrücklich erwünscht!!

 

 

 

 

 

 

 

Revised: September 23, 2008 .   Communication:   discoverer73(at symbol)hotmail.com     Go to Home Page     Go to Index of All Articles Pages       
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